Fachbegriffe rund um die Börse: Wandelanleihen (Teil 1)

30.01.2003


Von Fisch Asset Management

Erschienen im «Effecten Spiegel»

30. Januar 2003, Nr. 6, Umschlagseite 4



Wichtige Begriffe zum Thema Wandelanleihen erläutert Kurt Fisch, Wandelanleihenspezialist der Schweizer Fisch Asset Management AG in Zürich. Aufgrund des allgemeinen Interesses werden hier Auszüge zitiert.


«Durchblick» bei Wandelanleihen


Wandelanleihen liegen im Trend. Wandelanleihen als Zwitter aus Aktie und Anleihe vereinen Sicherheit mit Renditemöglichkeiten. Gerade in unsicheren Börsenzeiten sind sie ein chancenreiches Investment.


Wandelanleihe


Wandelanleihen - auch als - Convertible Bonds - bezeichnet - sind ein altes Finanzierungsinstrument. Die erste Wandelanleihe diente vor rd. 150 Jahren zur Finanzierung einer Eisenbahngesellschaft in den USA.


Diese besondere Anleihe ist eine Mischung aus Obligation und Aktie. Ausgestattet ist sie mit fixen Zinsen, fester Laufzeit und fester Rückzahlung. Unter vorher definierten Bedingungen kann das Papier in Aktien des Emittenten getauscht werden.


Grundlegendes Merkmal ist ein hohes, aktienähnliches Kurspotenzial bei gleichzeitiger Risikoabsicherung. Zur Verdeutlichung der Begriffe rund um die Wandelanleihe wird die Ausgabe einer Wandelanleihe mit dem Nominalbetrag von 5000 EUR, die in 10 Aktien des selben Unternehmens getauscht werden kann, herangezogen.


Innerer Wert


Als innerer Wert ist der Wert definiert, der sich aus einer Wandlung beziehbarer Aktien ergibt. Er schwankt immer mit dem Aktienkurs. Notiert eine Aktie beispielsweise bei 580 EUR, entspricht der innere Wert der Wandelanleihe: 10 multipliziert mit 580 EUR gleich 5800 EUR.


Exchangeable Bonds


Exchangeable Bonds - auch Umtauschanleihen genannt - sind eine zweite Form von Wandelanleihen. Sie funktionieren ähnlich wie Convertibles. Einziger Unterschied: Besitzer von Wandelanleihen können diese auch in Aktien eines anderen Unternehmens tauschen. 'Vorteil für Emittenten ist, dass sie so ihr Beteiligungsgeflecht auflösen können', so Fisch.


Wandelrecht


Das Recht eines Besitzers, Wandelanleihen gegen Aktien zu tauschen, wird als Wandelrecht bezeichnet. Es ist vertraglich festgelegt und meist für die gesamte Laufzeit verbindlich. Dabei verfügt jede ausgegebene Anleihe über unterschiedliche Konditionen. Ein Zwang zum Aktientausch besteht nicht: Käufer entscheiden individuell, ob sich eine Wandlung lohnt.


Grundsätzlich ist ein Tausch nur interessant, wenn der Kurs der zugrunde liegenden Aktie den Nominalwert der Anleihe übersteigt. In diesem Fall wird die Anleihe gewandelt und die getauschten Aktien anschließend verkauft, um Kursgewinne zu realisieren.


Vorteil für die Unternehmen ist: Über die Emission von Wandelanleihen nehmen sie zunächst Fremdkapital auf.


Der Tausch in Aktien - über einen längeren Zeitraum hinweg - entspricht einer Aktienkapitalerhöhung. 'Damit ist die Ausgabe von Wandelanleihen mit der späteren Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital verbunden'.


Wandelpreis


Der Wandelpreis gibt an, zu welchem Kurs in Aktien gewandelt werden kann. Er entspricht dem «Tauschkurs» der Aktie, der während der gesamten Laufzeit unverändert bleibt. Das Umtauschverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis von Nominalbetrag der Anleihe durch Anzahl der wandelbaren Aktien. Für das obige Beispiel ergibt sich ein Wandelpreis von 5000 EUR (Nominalbetrag der Anleihe) dividiert durch 10 (Anzahl der wandelbaren Aktien) gleich 500 EUR. Zum Zeitpunkt der Neuemission liegt der Wandelpreis über dem Aktienkurs des Basiswertes. Ein Tausch ist erst interessant, wenn der Aktienkurs über dem Wandelpreis liegt.


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